Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind hoch komplex, was schon der
Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein Fahrverbot für bestimmte
Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte ausgesprochen wird.
Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt.
LKW-Fahrverbot an Feiertagen
Wann:
Das Fahrverbot gilt für für die folgenden Feiertage von 0:00 bis 22:00 Uhr.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 0:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 0:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 0:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
Das Fahrverbot am Sonntag gilt für jeden Sonntag im Jahr von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Wo:
Für alle Straßen in Deutschland
Samstag-Fahrverbot in den Ferien
Wann:
Das Ferien-Fahrverbot gilt pauschal samstags für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Es ist somit kein Wochenendfahrverbot, da samstags von 20:00 bis 24:00 Uhr Fahrten erlaubt sind.