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Schulferien 2015 in Deutschland

Land Winterferien 2015 Osterferien 2015 Himmelfahrt 2015 Pfingstferien 2015 Sommerferien 2015 Herbstferien 2015 Weihnachtsferien 2015/2016
Baden-Württembergv) - 29.03.-12.04. - 23.05.-07.06. 30.07.-13.09. 31.10.-08.11. 23.12.-10.01.
Bayern 15.02.-22.02. 29.03.-12.04. - 24.05.-07.06. 01.08.-14.09. 01.11.-08.11.
+ 18.11.
24.12.-06.01.
Berlin 31.01.-08.02. 28.03.-12.04. 14.05.-17.05. 23.05.-26.05. 16.07.-30.08.4) 17.10.-01.11. 23.12.-03.01.
Brandenburgv) 01.02.-08.02. 01.04.-12.04. 14.05.-17.05. - 16.07.-30.08. 17.10.-01.11. 23.12.-03.01.
Bremenv) 31.01.-03.02. 25.03.-12.04. 14.05.-17.05. 23.05.-26.05. 23.07.-02.09. 17.10.-01.11. 23.12.-06.01.
Hamburg 30.01.-01.02. 01.03.-15.03. 10.05.-17.05. - 16.07.-26.08. 18.10.-01.11. 20.12.-03.01.
Hessenv) - 28.03.-12.04. - - 25.07.-06.09. 17.10.-01.11. 23.12.-10.01.
Mecklenburg-Vorpommern1,v) 01.02.-15.02. 29.03.-08.04. 03.05.-04.05.
+ 14.05.-17.05.
22.05.-26.05. 19.07.-30.08. 02.10.-04.10.
+ 24.10.-01.11.
20.12.-03.01.
Niedersachsen 31.01.-03.02. 25.03.-12.04. 14.05.-17.05. 23.05.-26.05. 23.07.-02.09.2) 17.10.-01.11. 23.12.-06.01.
Nordrhein-Westfalen (NRW)v) - 29.03.-12.04. - 24.05.-26.05. 28.06.-11.08. 03.10.-18.10. 23.12.-06.01.
Rheinland-Pfalzv) - 26.03.-12.04. - - 26.07.-06.09. 17.10.-01.11. 23.12.-10.01.
Saarlandv) 15.02.-22.02. 29.03.-12.04. - - 26.07.-06.09. 18.10.-01.11. 20.12.-03.01.
Sachsenv) 08.02.-22.02. 02.04.-12.04. 14.05.-17.05. - 12.07.-23.08. 11.10.-25.10. 20.12.-03.01.
Sachsen-Anhaltv) 01.02.-15.02. 02.04.-06.04. 14.05.-25.05. 12.07.-26.08. 17.10.-25.10. 20.12.-06.01.
Schleswig-Holsteinv) - 01.04.-19.04. 14.05.-17.05. - 19.07.-30.08.3) 18.10.-01.11.3) 20.12.-06.01.
Thüringenv) 01.02.-08.02. 29.03.-12.04. 14.05.-17.05. - 12.07.-23.08. 03.10.-18.10. 23.12.-03.01.
Terminfestlegung: Direkt vor den Ferien sind nur landesweit behördlich festgelegte Samstage frei - direkt nach den Ferien alle Samstage; die verschiebbaren Ferientage sind ebenfalls frei und werden ebenso zu den Ferienterminen hinzugezählt. Sonntage und Feiertage sind in den Zeiträumen immer enthalten, wenn diese die unterrichtsfreie Zeit über die amtlichen Ferientermine hinaus verlängern.
Erläuterungen Schulferien 2015 ausdrucken  
*Angegeben ist jeweils der erste und letzte offiziell schulfreie Tag für allgemeine Schulen.
Bundeslandeinheitliche Feiertage, Sonntage und bundeslandeinheitlich festgelegte schulfreie Samstage vor und nach den Ferien werden mit berücksichtigt. So sieht man, von wann bis wann man keine Schule hat und verreisen kann!
Für Berufsschulen etc. gelten ggf. abweichende Ferientermine.
Wurde zusätzlich für die Verlängerung der Schulferien ein extra Tag (meist Brückentag) freigegeben, so werden die Schulferien ab bzw. bis zu diesem schulfreien Tag angegeben.
*
Schulfreie Tage um Christi Himmefahrt (und 1. Mai) werden als eigenständige Ferien aufgeführt, auch wenn sie offiziell in einigen Bundesländern als Pfingstferien oder sonstige unterrichtsfreie Tage bezeichnet werden.
In Rheinland-Plalz gibt es offiziell keine Pfingstferien, auch wenn vom Kultusministerum teilweise welche ausgewiesen werden. Es gilt die Regelung, dass die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam grundsätzlich unterrichtsfrei sind, es sei denn, dass Schulen einer Stadt oder eines Landkreises sich abstimmen und eine andere Regelung beantragen.
Weitere bewegliche Ferientage in Rheinland-Pfalz sind Rosenmontag und Fastnachtsdienstag (nicht in der Übersicht aufgeführt).
Nicht aufgeführt sind auch die Faschingsferien in Baden Württemberg. Die Faschingsferien in Baden-Württemberg sind zwar weit verbreitet, aber ob und wann Faschingsferien in Baden-Württemberg sind, ist nicht einheitlich vorgeschrieben.
Winterferien werden in Bayern Frühjahrsferien, in Hamburg Frühjahrsferien + Extratag Halbjahrespause, in Niedersachsen Halbjahresferien und im Saarland Fastnachtsferien genannt.
*
Buß- und Bettag ist in Bayern an Schulen aller Gattungen unterrichtsfrei, aber für Lehrkräfte nicht dienstfrei.
v)
Verschiebbare Ferientage sowie terminlich frei definierbare Ferientage
Baden-Württemberg  Im Schuljahr 2014/2015 sind 6 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Im Schuljahr 2015/2016 sind 7 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Brandenburg  Im Schuljahr 2014/2015 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Bremen 15.05.2015 ist ein verschiebbarer Ferientag und kann auch anders gelegt werden.
Hessen  Im Schuljahr 2014/2015 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Im Schuljahr 2015/2016 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Mecklenburg-Vorpommern 04.05.2015, 15.05.2015, 02.10.2015 sind verschiebbare Ferientage und können auch anders gelegt werden.
NRW  Im Schuljahr 2014/2015 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Im Schuljahr 2015/2016 sind 4 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Rheinland-Pfalz  Im Schuljahr 2015/2016 sind 4 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Saarland  Im Schuljahr 2015/2016 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Sachsen  Im Schuljahr 2014/2015 ist 1 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Sachsen-Anhalt  Im Schuljahr 2014/2015 ist 1 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Schleswig-Holstein  Im Schuljahr 2015/2016 ist 1 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Thüringen  Im Schuljahr 2014/2015 sind 2 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
Im Schuljahr 2015/2016 sind 3 von jeder Schule festzulegende Ferientag schulfrei.
1)Abweichende Ferientermine in den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
2)Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen für die Sommerferien.
3)Schleswig-Holstein: Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher, die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.
4)Die Ferientermine 2015 für Berlin haben sich geändert. Berlin hat Pfingstferien eingeführt - dafür entfällt der schulfreie Tag vor den Sommerferien.
D.h. der 26.5.2015 ist jetzt schulfrei, dafür aber nicht mehr der 15.07.2015.

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