Die tatsächlichen Öffnungszeiten innerhalb der gesetzlichen Grenzen bestimmt jedes Geschäft für sich - insb. an besonderen Tagen!
Angegeben sind die Zeiten, wann normale Geschäfte geöffnet haben können - nicht müssen.
Außerhalb dieser Zeiten müssen normale Geschäfte geschlossen haben. Innerhalb der angegebenen Ladenöffnungszeiten können Geschäfte ihre tatsächlichen Öffnungszeiten selbst bestimmen.
An besonderen Tagen wie Silvester oder regional an Rosenmontag etc. sowie bei Geschäften in Bahnhöfen und bei Geschäften mit besonderen Öffnungszeiten wie Apotheken, Bäcker, Blumengeschäfte etc. sollte man die Öffnungszeiten direkt beim Geschäft erfragen.
Fußnoten, die ggf. in der Tabelle verwendet werden
S) Sonntags Sonderregelungen.
1) Montag bis Sonntag bis 14 Uhr unbeschränkt, ab 14 Uhr nur noch Apotheken, Tankstellen, Shops in Bahnhöfen etc.
2) Wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt bis maximal 14 Uhr, jedoch (fast) nur Geschäfte mit überwiegend/bestimmten Lebensmitteln und Weihnachtsbäume
3) Sonntags und an den gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes/Region haben normale Geschäfte i.d.R. geschlossen.
4) Heiligabend dürfen in vielen Bundesländern Backwaren etwas vor 6 Uhr verkauft werden, sofern nicht eh ab Mitternacht
5) Auch wenn in den meisten Bundesländern keine Sonderregeln für Silvester gelten, schließen viele Geschäfte früher.
Gesetzliche Feiertage, an denen normale Geschäfte i.d.R. geschlossen haben
Geschäfte haben laut Ladenschlussgesetz geschlossen
k
Maria Himmelfahrt ist in überwiegend katholischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag (Verzeichnis). Dort haben die Geschäfte i.d.R. geschlossen, ansonsten gelten normale Ladenöffnungszeiten.
A1)
In der Stadt Augsburg ist der 8. August (Friedensfest) ein gesetzlicher Feiertag. Bzgl. Ladenöffnungszeiten gilt der Ausnahmezustand:-)
Fronleichnamen ist in einigen Teilen Thürigens ein gesetzlicher Feiertag. Für Arbeitnehmer gilt das Recht des Arbeitsortes. D.h. wo laut Gesetz ein Feiertag ist, haben die Geschäfte
geschlossen, ansonsten gelten normale Ladenöffnungszeiten.
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, sind nicht aufgeführt, da laut Ladenschlussgesetz sonntags Geschäfte i.d.R. geschlossen haben.
1) Montag bis Sonntag bis 14 Uhr unbeschränkt, ab 14 Uhr nur noch Apotheken, Tankstellen, Shops in Bahnhöfen etc.
2) Wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt bis maximal 14 Uhr, jedoch (fast) nur Geschäfte mit überwiegend/bestimmten Lebensmitteln und Weihnachtsbäume
3) Sonntags und an den gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes/Region haben normale Geschäfte i.d.R. geschlossen.
4) Heiligabend dürfen in vielen Bundesländern Backwaren etwas vor 6 Uhr verkauft werden, sofern nicht eh ab Mitternacht
5) Auch wenn in den meisten Bundesländern keine Sonderregeln für Silvester gelten, schließen viele Geschäfte früher.
Angegeben sind hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vereinfachter Form für die Ladenöffnungszeiten aller Bundesländer in Deutschland.
Innerhalb dieser Grenzen können die Geschäfte die Ladenöffnungszeiten weitgehend selbst bestimmen. So ist es eher unüblich, dass
Geschäfte wie Aldi, Lidl etc. bereits um Mitternacht oder um 6 Uhr öffnen oder bis Mitternacht geöffnet bleiben.
Auch an Heiligabend und Silvester, sowie regional an anderen Fest- und Feiertagen wie Karneval, schließen viele Geschäfte früher bzw. haben gänzlich
abweichende Öffnungszeiten. Da dies jedes Geschäft für sich entscheidet, können die Öffnungszeiten auch nur direkt bei den Geschäften
erfragt werden.
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