Die tatsächlichen Öffnungszeiten innerhalb der gesetzlichen Grenzen bestimmt jedes Geschäft für sich - insb. an besonderen Tagen!
Angegeben sind die Zeiten, wann normale Geschäfte am Valentinstag geöffnet haben können - nicht müssen. Außerhalb dieser Zeiten müssen normale Geschäfte geschlossen haben. Innerhalb der angegebenen Ladenöffnungszeiten können Geschäfte ihre tatsächlichen Öffnungszeiten selbst bestimmen. An besonderen Tagen wie Silvester oder regional an Rosenmontag etc. sowie bei Geschäften in Bahnhöfen und bei Geschäften mit besonderen Öffnungszeiten wie Apotheken, Bäcker, Blumengeschäfte etc. sollte man die Öffnungszeiten direkt beim Geschäft erfragen.
Fußnoten, die ggf. in der Tabelle verwendet werden
S) Sonntags Sonderregelungen.
1) Montag bis Sonntag bis 14 Uhr unbeschränkt, ab 14 Uhr nur noch Apotheken, Tankstellen, Shops in Bahnhöfen etc.
2) Wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt bis maximal 14 Uhr, jedoch (fast) nur Geschäfte mit überwiegend/bestimmten Lebensmitteln und Weihnachtsbäume
3) Sonntags und an den gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes/Region haben normale Geschäfte i.d.R. geschlossen.
4) Heiligabend dürfen in vielen Bundesländern Backwaren etwas vor 6 Uhr verkauft werden, sofern nicht eh ab Mitternacht
5) Auch wenn in den meisten Bundesländern keine Sonderregeln für Silvester gelten, schließen viele Geschäfte früher.