Faschingsferien 2025

Faschingsferien 2025 in Baden-Württemberg

Wichtige Information zu den Faschingsferien 2025 in Baden-Württemberg

Die Faschingsferien in Baden-Württemberg sind keine landesweiten, offiziellen Ferien, so dass wir hier leider nicht angeben können, an welcher Schule von wann bis wann die Faschingsferien 2025 gehen.

Wann sind die Faschingsferien 2025

Üblich für die Faschingsferien 2025 ist der Zeitraum 3. März 2025 bis 7. März 2025.
Es werden somit die Tage Rosenmontag, Fastnacht und Aschermittwoch frei geben und die Faschingsferien bis zum Freitag den 7. März 2025 verlängert - aber dies sollte an der jeweiligen Schule erfragt werden.

Kommentar von „Elsburg“ am 6.1.2022
Die Akzeptanz bzw. Zulassung durch jeweilige Schulleitung müßte inzwischen heute am 6.1'2o22 festgestellt worden sein incl. etwaiger Genehmigung durch zuständige Schulaufsichtsbehörde! Folglich könnte +müßte das Ergebnis bei den aktualisierten Ferienzeitplänen angegeben werden in Plz-sortierter Liste je Ort in Alphabetischer Reihenfolge oder in Aufrufzeile bzgl Ort +Schulnamenbenennend!
~Warum ist das hier nicht verwirklicht ? ~ Welcher Mensch ist verantwortliche Vollpfostrn dazu - völlig unbeweglich in Kultusministerium, Schullaufsicht, Schulleitung sowie Veranrwortliche für diese Web-Info-Seite ?
Kommentar von „Vollpfosten2“ am 19.2.2022
@ Eisburg, Wer soll denn bitte eine solche Seite pflegen? Aufwand und Nutzen stehen doch in keinem Verhältnis. Vielleicht hat ja die gesuchte Schule selbst eine Internetseite oder ein Sekretariat wo man die Info bekommt. Das Internet ist kein Allheilmittel. Von Vollpfosten zu Vollpfosten.
Kommentar von „Max“ am 25.1.2023
Leute gibts! Schon mal was von gewaltfreier Kommunikation gehört? Ist ja nicht wirklich schwierig festzustellen wann die Kinder Ferien haben?
Kommentar von „Harald“ am 6.2.2023
Oh doch Max das kann schwierig sein. Mal heißt es "üblich" 20.02. Bis 24.02. wie hier, und manchmal wird es überhaupt nicht benannt, wie auf sämtlicher meiner Kalender wie vom IGM und Rewe und Sparkasse. Überall stehen zwar Schulferien mit drauf, naja nur nicht auf dem vom Rewe, aber macht ja nichts, auf den anderen stehen die Faschistenferien nicht mit drauf. Und das nervt schon ganz ein wenig^^
Ich erinnere wie es vor 20 Jahren noch auf jeden Kalender, auf dem auch die anderen Ferien draufstanden, mit drauf geschrieben waren... Dabei geht's mir nichtmal um meine Kinder, aber als Anwohner neben einer Schule mit sehr vielen kreischenden Kindern und bei Armut muss ich meinen "Urlaub" eben so planen, dass ich nicht permanent Lärmbelästigung erdulden muss. Nichts gegen die Kinder! Ist ja nicht deren Schuld dass Erwachsene so fantasielos sind und nicht begreifen dass man Wohngebiete und Betriebsgebiete nicht unbedingt mischen "muss". Geschweige denn beim Bau von Wohnhäusern entsprechende Fenster und Schalldämmung auch in Denkmalschutz-Häuser einbaut.

Kurz um: auch Menschen die nicht mehr zur Schule gehen und die sich das nicht leisten können irgendwo hinfahren zu können, oder gar fliegen, haben doch Urlaub und Entspannung verdient. Nun findet man aber nichtmal mehr die Ferienzeiten. Zugegeben, nur die Faschingsferien sind nicht mehr zu finden da offenbar "beweglich" neuerdings. Keine Ahnung, ich feiere kein Fastnacht. Das geht mir total ab. Aber wenn dafür die Schüler mal eine Woche leben können und ich auch, nehme ich die Woche Ferien gerne mit.

In diesem Sinne: hoffentlich finde ich es bald raus. Oder ihr. Und dass es dann hier noch zu finden sein wird.
Kommentar von „Besserwisser“ am 23.2.2023
... und was ist bei Menschen, die keine betroffenen Kinder haben und dies aus anderen Gründen wissen müssen ? - also bissel weiter denken ! So gibt es z. B. dann in der Regel einen Ferienfahrplan im öffentlichen Nahverkehr der für ALLE gilt. Aber nur möglicherweise. Ob das inzwischen bei der Auskunft des Verkehrsverbundes aktuell berücksichtigt wird ? Ich stand schon öfters wie gewohnt an der Bushaltestelle - vergeblich. // "gewaltfreie Kommunikation" ? Das sind aber sehr realitätsferne Verhältnisse ! In einer Welt in der die mögliche Ahnungen, Annahmen, Anschuldigungen, Behauptungen, Mutmaßungen, Unterstellungen, Unterschiebungen, Phantasien, Spekulationen, Schätzungen, Vermutungen, Vorwürfe, Wünsche .. immer öfter als irrige Tatsachen dargestellt werden und als Beweis angenommen werden - verstoßen damit gegen GG Art. 2 nach GG-Kommentar Münch Seite 125 Rz 22 zu GG Art. 2 nach der jeder das Recht hat vor (ungerechtfertigten unerlaubten) Unterschiebungen verschont zu werden
Kommentar von „Vollpfosten3“ am 15.2.2023
@Elsburg: da gibt es eine ganz einfach Lösung: setze selber eine Website auf, pflege die Daten dort ein und fertig. Ist ja ganz simple, wenn ich Dich richtig verstehe.
Kommentar von „TET“ am 29.1.2024
@Elsburg haben Sie eine Ahnung wieviele Schulen es in BW gibt? Jede Schule auch innerhalb einer Stadt kann das anders Regeln. Allein in meiner kleinen 45.000 Einwohnerstadt gibt es 2 Gymnasien, 2 Berufssschulen, 3 Haupt und 2 Real sowie 1 Sonderschule und 3 Schulen in Freier Trägerschaft. macht 13 Schulen für eine STadt. bis das auf einer webseite gepflegt ist, sind die Ferien rum....

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