Anzahl der Werktage 2008, 2009 und 2010 in Deutschland

Als Werktage gelten in dieser Übersicht die Tage von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche).
Für eine 5-Tage-Woche Montag bis Freitag finden Sie Angaben auf der Seite "Arbeitstage pro Jahr".

Anzahl der Werktage 2008

Bundesland Tage Diff
Bayern (nur Augsburg) 302
Bayern mit Mariä Himmelfahrt 303 +1
Saarland 303 +1
Sachsen mit Fronleichnam 303 +1
Baden-Württemberg 304 +2
Bayern 304 +2
Nordrhein-Westfalen 304 +2
Rheinland-Pfalz 304 +2
Sachsen 304 +2
Thüringen mit Fronleichnam 304 +2
Brandenburg 305 +3
Hessen 305 +3
Mecklenburg-Vorpommern 305 +3
Sachsen-Anhalt 305 +3
Thüringen 305 +3
Berlin 306 +4
Bremen 306 +4
Hamburg 306 +4
Niedersachsen 306 +4
Schleswig-Holstein 306 +4

Anzahl der Werktage 2009

Bundesland Tage Diff
Bayern (nur Augsburg) 300
Bayern mit Mariä Himmelfahrt 301 +1
Sachsen mit Fronleichnam 301 +1
Baden-Württemberg 302 +2
Bayern 302 +2
Saarland 302 +2
Sachsen 302 +2
Sachsen-Anhalt 302 +2
Thüringen mit Fronleichnam 302 +2
Brandenburg 303 +3
Hessen 303 +3
Mecklenburg-Vorpommern 303 +3
Nordrhein-Westfalen 303 +3
Rheinland-Pfalz 303 +3
Thüringen 303 +3
Berlin 304 +4
Bremen 304 +4
Hamburg 304 +4
Niedersachsen 304 +4
Schleswig-Holstein 304 +4

Anzahl der Werktage 2010

Bundesland Tage Diff
Baden-Württemberg 303
Bayern 303
Bayern (nur Augsburg) 303
Bayern mit Mariä Himmelfahrt 303
Nordrhein-Westfalen 304 +1
Rheinland-Pfalz 304 +1
Saarland 304 +1
Sachsen mit Fronleichnam 304 +1
Hessen 305 +2
Sachsen 305 +2
Sachsen-Anhalt 305 +2
Thüringen mit Fronleichnam 305 +2
Berlin 306 +3
Brandenburg 306 +3
Bremen 306 +3
Hamburg 306 +3
Mecklenburg-Vorpommern 306 +3
Niedersachsen 306 +3
Schleswig-Holstein 306 +3
Thüringen 306 +3

Anzahl der Werktage für andere Jahre

Hinweise zur Berechnung der Werktage pro Jahr

- Als Werktage gelten Montag bis Samstag.
- Die unterschiedliche Anzahl der Werktage im Jahr ergibt sich durch die verschiedenen Feiertagsregelungen in den einzelnen Bundesländern.

Werktage/Arbeitstage pro Jahr für Steuer / Finanzamt

Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) für die Fünf-Tage-Woche und Sechs-Tage-Woche sind wie folgt:

  • 5 Tage Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6 Tage Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Anzugeben sind jedoch in jedem Fall nur die tatsächlichen Arbeitstage (Hinweis vom Finanzamt)!
Werden mehr als die 230/280 Arbeitstage angegeben, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt nachprüft.

'werktags' auf Verkehrsschildern

Sofern kein Zusatz wie "Mo.-Fr." angegeben ist, gilt der Samstag als Werktag.

Anzahl der Werktage - mit Samstag als Werktag

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