Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
Wurde zusätzlich für die Verlängerung der Schulferien ein extra Tag (meist Brückentag) freigegeben, so werden die Schulferien
ab bzw. bis zu diesem Ferientag angegeben.
Dies gilt insbesondere für die ggf. schulfreien Tage Reformationsfest und Gründonnerstag in Baden-Württemberg.
2)
Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen für die Sommerferien.
3)
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommerferien und Herbstferien Sonderregelungen.
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
Wurde zusätzlich für die Verlängerung der Schulferien ein extra Tag (meist Brückentag) freigegeben, so werden die Schulferien
ab bzw. bis zu diesem Ferientag angegeben.
Dies gilt insbesondere für die ggf. schulfreien Tage Reformationsfest und Gründonnerstag in Baden-Württemberg.
2)
Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen für die Sommerferien.
3)
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommerferien und Herbstferien Sonderregelungen.
4)
Vorverlegung der Pfingstferien wurde am 18.3.2008 beschlossen (Pressemeldung).
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
Wurde zusätzlich für die Verlängerung der Schulferien ein extra Tag (meist Brückentag) freigegeben, so werden die Schulferien
ab bzw. bis zu diesem Ferientag angegeben.
Dies gilt insbesondere für die ggf. schulfreien Tage Reformationsfest und Gründonnerstag in Baden-Württemberg.
2)
Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen für die Sommerferien.
3)
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommerferien und Herbstferien Sonderregelungen.