Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind komplex, was schon der
Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein LKW-Fahrverbot für bestimmte
Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte gilt.
Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt.
LKW-Fahrverbot an Feiertagen
Wann:
Das LKW-Fahrverbot gilt für die folgenden Feiertage (X) - und am Sonntag - von 0:00 bis 22:00 Uhr
(Das LKW Ferienfahrverbot gilt für alle Samstage im Juli und August von 7:00 bis 20:00 Uhr).
Wo:
Sonntags und Feiertags gilt das LKW-Fahrverbot auf allen Straßen in Deutschland (LKW Ferien-Fahrverbot siehe unten):
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
Das LKW-Fahrverbot am Sonntag gilt für jeden Sonntag im Jahr von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Wo:
Für alle Straßen in Deutschland
Samstag-Fahrverbot / LKW Ferien-Fahrverbot
Wann:
Das Ferien-Fahrverbot gilt pauschal samstags für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Es ist somit kein Wochenendfahrverbot, da samstags von 20:00 bis 24:00 Uhr Fahrten erlaubt sind.