LKW-Fahrverbot in Deutschland

Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind komplex, was schon der Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein LKW-Fahrverbot für bestimmte Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte gilt. Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt.

LKW-Fahrverbot an Feiertagen

Wann:Das LKW-Fahrverbot gilt für die folgenden Feiertage (X) - und am Sonntag - von 0:00 bis 22:00 Uhr
(Das LKW Ferienfahrverbot gilt für alle Samstage im Juli und August von 7:00 bis 20:00 Uhr).
Wo:Sonntags und Feiertags gilt das LKW-Fahrverbot auf allen Straßen in Deutschland (LKW Ferien-Fahrverbot siehe unten):
Auswahl:

LKW-Fahrverbot 2012

LKW-Fahrverbot Wochentag Datum BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Neujahrstag Sonntag 1. Januar 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Heilige Drei Könige Freitag 6. Januar 2012 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Karfreitag Freitag 6. April 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Ostern (Ostermontag) Montag 9. April 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
1. Mai / Tag der Arbeit Dienstag 1. Mai 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Christi Himmelfahrt Donnerstag 17. Mai 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Pfingsten (Pfingstmontag) Montag 28. Mai 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Fronleichnam Donnerstag 7. Juni 2012 XX    X  XXX  
Mariä Himmelfahrt Mittwoch 15. August 2012 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Tag der Deutschen Einheit Mittwoch 3. Oktober 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
Reformationstag* Mittwoch 31. Oktober 2012    X   X    XX X
Allerheiligen Donnerstag 1. November 2012 XX       XXX    
Buß- und Bettag Mittwoch 21. November 2012 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
1. Weihnachtstag Dienstag 25. Dezember 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
2. Weihnachtstag Mittwoch 26. Dezember 2012 XXXXXXXXXXXXXXXX
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.

LKW-Fahrverbot 2013

LKW-Fahrverbot Wochentag Datum BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Neujahrstag Dienstag 1. Januar 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Heilige Drei Könige Sonntag 6. Januar 2013 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Karfreitag Freitag 29. März 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Ostern (Ostermontag) Montag 1. April 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
1. Mai / Tag der Arbeit Mittwoch 1. Mai 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Christi Himmelfahrt Donnerstag 9. Mai 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Pfingsten (Pfingstmontag) Montag 20. Mai 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Fronleichnam Donnerstag 30. Mai 2013 XX    X  XXX  
Mariä Himmelfahrt Donnerstag 15. August 2013 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Tag der Deutschen Einheit Donnerstag 3. Oktober 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
Reformationstag* Donnerstag 31. Oktober 2013    X   X    XX X
Allerheiligen Freitag 1. November 2013 XX       XXX    
Buß- und Bettag Mittwoch 20. November 2013 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
1. Weihnachtstag Mittwoch 25. Dezember 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
2. Weihnachtstag Donnerstag 26. Dezember 2013 XXXXXXXXXXXXXXXX
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.

LKW-Fahrverbot 2014

LKW-Fahrverbot Wochentag Datum BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Neujahrstag Mittwoch 1. Januar 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Heilige Drei Könige Montag 6. Januar 2014 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Karfreitag Freitag 18. April 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Ostern (Ostermontag) Montag 21. April 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
1. Mai / Tag der Arbeit Donnerstag 1. Mai 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Christi Himmelfahrt Donnerstag 29. Mai 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Pfingsten (Pfingstmontag) Montag 9. Juni 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Fronleichnam Donnerstag 19. Juni 2014 XX    X  XXX  
Mariä Himmelfahrt Freitag 15. August 2014 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
Tag der Deutschen Einheit Freitag 3. Oktober 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
Reformationstag* Freitag 31. Oktober 2014    X   X    XX X
Allerheiligen Samstag 1. November 2014 XX       XXX    
Buß- und Bettag Mittwoch 19. November 2014 kein LKW-Fahrverbot in Deutschland
1. Weihnachtstag Donnerstag 25. Dezember 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
2. Weihnachtstag Freitag 26. Dezember 2014 XXXXXXXXXXXXXXXX
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen
F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten
* = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen.
Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.

Sonntags-Fahrverbot

Wann:Das LKW-Fahrverbot am Sonntag gilt für jeden Sonntag im Jahr von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Wo:Für alle Straßen in Deutschland

Samstag-Fahrverbot / LKW Ferien-Fahrverbot

Wann:Das Ferien-Fahrverbot gilt pauschal samstags für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr. Es ist somit kein Wochenendfahrverbot, da samstags von 20:00 bis 24:00 Uhr Fahrten erlaubt sind.
Wo: Auf einigen Abschnitten folgender Autobahnen:
A1, A2, A3, A4/E40, A5, A6, A7, A8, A9/E51, A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995
Details siehe: Ferienreiseverordnung
Ausweichstreckenkarte: Infos zur BGL-Ausweichstreckenkarte

Für wen gilt das LKW-Fahrverbot?

Fahrzeuge:Nicht nur für LKWs - schon die steuerliche Einstufung kann entscheidend sein!
Ausnahmen: Ausnahmegenehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen gibt es für den Kombiverkehr Schiene+Straße und Schiff+Straße sowie für leicht verderbliche Waren.
Eine schöne Hilfe gibt diese Broschüre des TÜV-SÜD: LKW-Fahrverbot: Sonntags nie - oder doch?

LKW-Fahrverbote in Deutschland als Online-Kalender

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