Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind komplex, was schon der Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein LKW-Fahrverbot für bestimmte Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte gilt. Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt.
LKW-Fahrverbot an Feiertagen
Wann:
Das LKW-Fahrverbot gilt für die folgenden Feiertage (X) - und am Sonntag - von 0:00 bis 22:00 Uhr (Das LKW Ferienfahrverbot gilt für alle Samstage im Juli und August von 7:00 bis 20:00 Uhr).
Wo:
Sonntags und Feiertags gilt das LKW-Fahrverbot auf allen Straßen in Deutschland (LKW Ferien-Fahrverbot siehe unten):
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten * = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen. Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten * = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen. Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
X = Werktag mit LKW-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen S = generelles Sonntag-Fahrverbot 0:00 - 22:00 Uhr auf allen Straßen F = Samstag-Fahrverbot im Juli und August (Ferien-Fahrverbot) 7:00 - 20:00 Uhr auf einigen Autobahnabschnitten * = Ggf. Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen. Hinweis: Für die gesetzlichen Feiertage "Heilige Drei Könige", "Mariä Himmelfahrt" sowie "Buß- und Bettag" gilt das LKW-Feiertags-Fahrverbot NICHT.
Das LKW-Fahrverbot am Sonntag gilt für jeden Sonntag im Jahr von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Wo:
Für alle Straßen in Deutschland
Samstag-Fahrverbot / LKW Ferien-Fahrverbot
Wann:
Das Ferien-Fahrverbot gilt pauschal samstags für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr. Es ist somit kein Wochenendfahrverbot, da samstags von 20:00 bis 24:00 Uhr Fahrten erlaubt sind.
Wann nicht:
Vom 1. September bis 30. Juni gilt für LKWs kein Fahrverbot an Samstagen.
Wo:
Auf einigen Abschnitten folgender Autobahnen: A1, A2, A3, A4/E40, A5, A6, A7, A8, A9/E51, A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995 sowie auf auf folgenden Bundesstraßen:
B31: von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
B96/E251: Neubrandenburger Ring bis Berlin
Details siehe: Ferienreiseverordnung Ausweichstreckenkarte: Infos zur BGL-Ausweichstreckenkarte
Für wen gilt das LKW-Fahrverbot?
Fahrzeuge:
Nicht nur für LKWs - schon die steuerliche Einstufung kann entscheidend sein!
Ausnahmen:
Ausnahmegenehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen gibt es für den Kombiverkehr Schiene+Straße und Schiff+Straße sowie für leicht verderbliche Waren.
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