Als Arbeitswoche gilt für die angegebenen Arbeitstage die 5-Tage-Woche Montag bis Freitag. Für eine 6-Tage-Woche Montag bis Samstag finden Sie Angaben auf der Seite "Anzahl der Werktage 2012".
Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) für die Fünf-Tage-Woche und Sechs-Tage-Woche sind wie folgt:
5 Tage Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
6 Tage Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Anzugeben sind jedoch in jedem Fall nur die tatsächlichen Arbeitstage (Hinweis vom Finanzamt)! Werden mehr als die 230/280 Arbeitstage angegeben, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt nachprüft.
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