Berechung der Anzahl der Arbeitstage ... bis zur Rente
Die Arbeitstage (5-Tage-Woche, Montag bis Freitag) bzw. die Werktage (6-Tage-Woche, Montag bis Samstag)
können pro Jahr, pro Monat oder für einen beliebigen Zeitraum berechnet werden. Gesetzliche Feiertage werden nicht mitgezählt.
Arbeitstage und Werktage zwischen dem 4.7.2009 und dem 31.12.2030
Hinweise zur Berechnung der Arbeitstage bis zur Rente
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Die unterschiedlichen "Tage bis zur Rente" ergeben sich durch die verschiedenen
Feiertage pro Jahr in den einzelnen Bundesländern (siehe Gesetzliche Feiertage in Deutschland).
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"Bayern mit Mariä Himmelfahrt": In vielen Gemeinden und Städten Bayerns ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag.
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"Bayern (nur Augsburg)": Neben Mariä Himmelfahrt ist ausschließlich in Augsburg noch das Friedensfest ein gesetzlicher Feiertag.
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"Sachsen mit Fronleichnam" bzw. "Thüringen mit Fronleichnam": In einigen Teilen Sachsens und Thüringens ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.
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