Berechung der Anzahl der Arbeitstage ... bis zur Rente

Die Arbeitstage (5-Tage-Woche, Montag bis Freitag) bzw. die Werktage (6-Tage-Woche, Montag bis Samstag) können pro Jahr, pro Monat oder für einen beliebigen Zeitraum berechnet werden. Gesetzliche Feiertage werden nicht mitgezählt.

Erster Arbeitstag
Letzter Arbeitstag

Arbeitstage und Werktage zwischen dem 31.7.2010 und dem 31.12.2030

Arbeitstage Mo. bis Fr.
Bundesland Tage Diff
Bayern (nur Augsburg) 5.093
Bayern mit Mariä Himmelfahrt 5.108 +15
Sachsen mit Fronleichnam 5.117 +24
Saarland 5.122 +29
Baden-Württemberg 5.123 +30
Bayern 5.123 +30
Nordrhein-Westfalen 5.137 +44
Rheinland-Pfalz 5.137 +44
Sachsen 5.137 +44
Thüringen mit Fronleichnam 5.138 +45
Sachsen-Anhalt 5.144 +51
Hessen 5.153 +60
Brandenburg 5.158 +65
Mecklenburg-Vorpommern 5.158 +65
Thüringen 5.158 +65
Berlin 5.173 +80
Bremen 5.173 +80
Hamburg 5.173 +80
Niedersachsen 5.173 +80
Schleswig-Holstein 5.173 +80
 
Werktage Mo. bis Sa.
Bundesland Tage Diff
Bayern (nur Augsburg) 6.134
Bayern mit Mariä Himmelfahrt 6.152 +18
Sachsen mit Fronleichnam 6.166 +32
Saarland 6.169 +35
Baden-Württemberg 6.170 +36
Bayern 6.170 +36
Sachsen 6.186 +52
Nordrhein-Westfalen 6.187 +53
Rheinland-Pfalz 6.187 +53
Thüringen mit Fronleichnam 6.187 +53
Sachsen-Anhalt 6.190 +56
Hessen 6.205 +71
Brandenburg 6.207 +73
Mecklenburg-Vorpommern 6.207 +73
Thüringen 6.207 +73
Berlin 6.225 +91
Bremen 6.225 +91
Hamburg 6.225 +91
Niedersachsen 6.225 +91
Schleswig-Holstein 6.225 +91
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Hinweise zur Berechnung der Arbeitstage bis zur Rente

- Die unterschiedlichen "Tage bis zur Rente" ergeben sich durch die verschiedenen Feiertage pro Jahr in den einzelnen Bundesländern (siehe Gesetzliche Feiertage in Deutschland).
- "Bayern mit Mariä Himmelfahrt": In vielen Gemeinden und Städten Bayerns ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag.
- "Bayern (nur Augsburg)": Neben Mariä Himmelfahrt ist ausschließlich in Augsburg noch das Friedensfest ein gesetzlicher Feiertag.
- "Sachsen mit Fronleichnam" bzw. "Thüringen mit Fronleichnam": In einigen Teilen Sachsens und Thüringens ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.

Berechnung der Anzahl der Arbeitstage - bis zur Rente

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